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Solaranlagen/Biomasseförderungen der Gemeinde

 

Fördersätze gemäß den Gemeinderatsbeschlüssen von 20.07.2005 und 14.11.2006

 

Biomasse Kleinanlagen:

Hackgut-, Holzschnitzel-, und Pelletsanlagen   € 500,00

Scheitholzgebläsekessel, Kachelöfen u. Pelletskachelhöfen als Gesamtheizsystem   € 300,00

Je zusätzlich beheizter, baulich in sich abgeschlossener u. baurechtlich genehmigter Wohneinheit von einer Förderung sind sogenannte „Kaminöfen“, die als Hobbyöfen anzusehen sind zu einen einzigen Raum beheizen.

Angemerkt wird, dass die Förderungen natürlich auch für Betriebsgebäude gelten.

Ausgenommen von einer Förderung sind sogenannte „Kaminöfen", die als Hobbyöfen anzusehen sind und nur einen einzigen Raum beheizen.

Solar- und Photovoltaikanlagen: € 40,00 je m² Kollektorfläche, Obergrenze € 2.000,00

Vatertierhaltung

 

Rinder:

Je Milch-, Mutter- bzw. Ammenkuh € 29,07

Je Jungvieh bzw. Kalbin  € 10,90

 

Schwein (bestand am Stichtag 01.04.):

Je gedeckter Jungsau oder älterer Sau € 7,27

Künstliche Besamungen

Zuschuss:  € 15,00

Zuschuss an Feiertagen: € 18,00