Ferienwohnungsabgaben:
Nutzfläche Höhe der Ferienwohnungsabgabe
| Bis zu 30 m² | € 110,00 |
| Von mehr als 30 m² bis 70 m² | € 145,00 |
| Von mehr als 70 m² bis 100 m² | € 190,00 |
| Von mehr als 100 m² | € 230,00 |
Die Ferienwohnungsabgabe wird für den Ausbau und der Erhaltung der Infrastruktur
(z. B. Geh- und Radwege, Straßenbeleuchtung, Schneeräumung, Blumenschmuck usw.)
in der Gemeinde herangezogen und kommt Ihnen somit zugute.
Erläuterung zu den Kanalabgabenbescheiden:
Die Kanalabgabeordnung der Gemeinde Radkersburg Umgebung wurde mit
Wirkung 01.01.2010 neu beschlossen. Aufgrund dieser Verordnung werden
die Bescheide neu erstellt:
Die Kanalbenützungsgebühr setzt sich aus folgendem Mischschlüssel zusammen:
| Die Grundgebühr je Anschluss und Objekt beträgt | € 94,00 pro Jahr |
| Die Grundgebühr je weiterer Wohneinheit oder Betrsstätte im Gebäude beträgt | € 47,00 pro Jahr |
Die Einwohnergleichwerte werden wie folgt ermittelt und jeweils mit 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. jeden Jahres angepasst.
| Jede Person im Haushalt ... (Hauptwohnsitz) | = 1 EGW |
| Personen mit Zeitwohnsitz oder sonstige nicht ständig wohnende Personen | = 0,5 EGW |
| Kinder bzw. Jugendliche, die bis zum Ende des Kalendersjahres das 18. Lebensjahr vollenden | = 0,5 EGW |
Gasthöfe, Buschenschänken, Würstelstände
| Ohne Küchenbetrieb | 10 Sitzplätze | = 1 EGW |
| Mit Küchenbetrieb | 8 Sitzplätze | = 1 EGW |
| Gasthöfe mit Beherbergungsbetrieb(e) | 15 Sitzplätze | = 1 EGW |
| Pensionen mit Küchenbetrieb | 20 Sitzplätze | = 1 EGW |
| Kurzzeitbuschenschank | 8 Sitzplätze | = 1 EGW |
Berechnung nach aufgesperrten Wochen
Zimmervermietung (gewerblich u. privat) je Nächtigung des abgelaufenen Jahres =1/365EGW
Kindergarten bzw. Schulen je 10 Kinder/Schüler
Mehrzwecksaal, Vereinsheime, (Sportheim), Rüsthäuser
| Gemeinnützige öffentliche Gebäude je 50 m² | = 1 EGW |
| Ämter und Betriebe je 4 Arbeitnehmer | = 1 EGW |
Gewerbe-, Handels- und sonstige Betriebe
| nach Beschäftigten am anschlusspflichtigen Objekt je 4 Arbeitnehmer | = 1 EGW |
Die Berechnungsgrundlage nach Fläche, Sitzplätze, Schüler und Arbeitnehmer wird auf
volle Einwohnergleichwerte auf- oder abgerundet – mindestens jedoch 1 EGW.
Den Preisen ist noch die gesetzliche Mehrwertsteuer (10 %) hinzuzurechnen.
Festsetzung der Steuerhebesätze
Grundsteuer:
| für Land- und forstwirtschaftliche Betrieb | 500 v. H. der Messebeträge |
| für sonstige Grundstücke | 500 v. H. der Messebeträge |
Lustbarkeitsabgabe:
Gemeindeanteil je aufgestellten
| Geldspielapparat | € 300,00 monatlich |
| Landes-Lustbarkeitsabgabe | € 167,50 monatlich |
Hundeabgabe:
| Für einen Hund pro Haus | € 10,00 pro Jahr |
| Für jeden weiteren Hund pro Haus | € 15,00 pro Jahr |
Der jährliche Einwohnergeleichwert (EGW) entspricht € 77,00 pro Jahr


